Ohren-gespitzt-E-Autos-müssen-brummen

Sie sind beliebt, umweltfreundlich und leise. Zu leise! E-Autos gelten als die Fortbewegungsmethode der Zukunft, stellen in den Augen einiger EU-Parlamentarier jedoch ein Sicherheitsrisiko dar. Denn E-Autos schonen zwar die Umwelt, könnten angesichts ihrer geräuscharmen Antriebstechnik jedoch folgenschwerere Unfälle verursachen. Alsbald gilt deshalb Soundpflicht für alle E-Autos!

Emissionsgesetz für E-Autos – Stichtag in Sicht

Laut eines Beschlusses aus Brüssel soll in ganz Europa am 1. Juli 2019 ein Emissionsgesetz für E-Autos in Kraft treten. Doch nicht der Schadstoffausstoß, sondern die Lautstärke der klimafreundlichen Gefährten gab den Anlass für die Gesetzesänderung: Die elektrischen Komponenten im Auto der Zukunft verursachen in den Augen, beziehungsweise in den Ohren, der Gutachter zu wenig Lärm, sodass insbesondere Fußgänger sowie Radfahrer durch die Öko-Flitzer bedroht seien. Da bereits Unfälle bei Geschwindigkeiten unterhalb von 10 km/h zu ernsthaften Verletzungen führen können, sollen Passanten und Radfahrer alsbald vor der lautlosen Gefahr gewarnt werden. Diese Aufgabe soll eine Art Soundmaschine übernehmen: Das sogenannte AVAS, Acustic Vehicle Alert System, wird alsbald beim E-Auto die Geräusche eines geläufigen Pkw samt Verbrennungsmotor imitieren und zur Serienausstattung zählen. Über die Tonart gibt das EU-Schreiben nur vage Auskünfte: Der imitierte Sound dürfe nur im Mittelfrequenzbereich liegen, da er sonst für ältere Personen nicht hörbar sei. Ältere Personen gehören neben Kindern zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen, da diese entweder aus motorischen Einschränkungen oder Unachtsamkeit häufig in Unfällen verwickelt werden.

Schon gewusst?

Mit zunehmenden Alter nimmt die Zuverlässigkeit eines jeden Gehörs ab. Grund: Die Anzahl sowie die Leistungsfähigkeit der Härchen im Gehörgang sinken von Jahr zu Jahr und können sich im hohen Alter nicht mehr regenerieren. Für die Übertragung von Schallwellen sind diese Härchen jedoch essenziell. Wer viel raucht und unter hohem Blutkreislauf leidet, ist für Altershörschwäche (Presbyakusis) besonders anfällig.

Geräuschkulisse beim E-Auto

Da die EU nur sehr vage Vorgaben macht, wie die Sounds der AVAS-Modelle zu klingen haben, könnten zumindest in verkehrsberuhigten Zonen mit hohen E-Auto-Anteilen interessante Geräuschkulisse entstehen. Die EU-Richtlinie schreibt lediglich vor, dass das AVAS eines elektrisch betriebenen Vehikels das Motorengeräusch eines vergleichbaren Modells mit Verbrennungsmotor zu simulieren hat. Diese Pläne sind bereits seit einigen Monaten bekannt und liegen den Autoherstellern vor, sodass zunehmend Soundtechniker in die Kader der E-Auto-Bauer aufgenommen wurden und dort fleißig an der Gestaltung der Motorgeräusche mitwirken. Eine Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Sounds soll es allerdings nicht geben. Ob der digitale Straßensound alsbald zu einem weiteren Vergleichspunkt beim E-Auto-Kauf gehört, bleibt abzuwarten.

Auch grundsätzlich heißt es: Abwarten! Denn auf die rollenden Soundmaschinen müssen sich EU-Bürger noch gedulden: Die Verordnung mit dem Stichtag zum 01. Juli 2019 zielt lediglich auf neue Modelle ab. Pkws, die sich bereits in der Serienproduktion befinden, sind von der Akustikpflicht ausgeschlossen. Zumindest vorübergehend: Die Deadline für das Um- beziehungsweise Nachrüsten der Modelle wurde auf den 01. Juli 2021 gelegt. Demnach bleiben noch zwei Jahre, um E-Autos „sicher“ zu gestalten. Zu den weiteren Auflagen gehören die Richtlinien, dass ein AVAS einen Ein- und Ausschalter im Fahrercockpit aufweisen muss. Die Technik soll beim Starten jedoch automatisch in Aktion treten und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h Geräusche imitieren. Ab einer Geschwindigkeit über 20 km/h sei die Sicherheitsmaßnahme nicht mehr notwendig, da die Abrollgeräusche der Reifen ausreichend vor dem E-Auto warnen würden. Ausgeschlossen von der Regelung sind Modelle mit Hybrid-Antrieb – für die Zwitter ist eine Nachrüstung gar untersagt!

Bürokratie auf dem Prüfstand

Die Regelung der EU zum Schutz vor E-Autos werden teils stark debattiert. So nimmt der Großteil der Otto-Normal-Verbraucher kaum Notiz von der Änderung, doch nicht wenige Personen sehen in der Umgestaltung eine weitere Einschränkung „von oben“, die die ohnehin gebeutelte Autobranche schwer treffen könnte. Schließlich haben viele Autobauer bereits derzeit mit der zunehmenden Konkurrenz aus dem Fernen Osten zu kämpfen und fürchten infolge des Dieselgates horrende Schadenszahlungen.

Zudem werden Sinn und Zweck der Technik angezweifelt, ebenso wie die Entscheidung, die Umsetzung auf die Autohersteller abzuwälzen. Die Reichweite der Modelle dürfte die Neuerung nicht wesentlich beeinträchtigen, doch einen Mehraufwand bedeutet die Integration der neuen Technik allemal – ganz zu schweigen von der Entwicklung. Angesichts der damit verbundenen Kosten könnten die Preise für E-Autos steigen und letzten Endes die Anreize mindern, auf ein E-Auto umzusteigen.

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