Bußgeldkatalog-Führerschein-weg

Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Das bedeutet deutliche Einschränkungen in der gewohnten Beweglichkeit. Das Auto für mehrere Wochen oder gar Monate stehen zu lassen, kann sich kaum jemand vorstellen, der bis dato jeden Tag zur Arbeit und zurück gefahren ist und auch sonst viele Wege in seinem Fahrzeug zurückgelegt hat. Wie lange der Führerschein weg ist und unter welchen Bedingungen er zurückgegeben wird, hängt von der Art und Schwere der verkehrswidrigen Tat ab. Auch, ob Sie den selben Verstoß mehrfach oder nur einmal begangen haben, spielt eine Rolle.

Befristete Fahrpause

Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet, das heißt, Sie erhalten Ihren Führerschein in der Regeln nach ein, zwei oder drei Monaten ohne weitere Bedingungen zurück. Häufig sind damit aber auch ein Bußgeld und Punkte in Flensburg verbunden. Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss können zu einem Fahrverbot führen.

Einmaliger Ausrutscher oder notorischer Verkehrssünder?

Ersttäter können selbst bestimmen, wann ihre Fahrpause beginnt. Sobald der Führerschein in der zuständigen Behörde vorliegt, beginnt die Zeit zu laufen. Nach Ablauf der Frist wird Ihnen Ihr Führerschein automatisch zugeschickt. Wurde gegen Sie schon ein- oder mehrmals ein Fahrverbot verhängt, müssen Sie Ihren Führerschein sofort abgeben und dürfen entsprechend in der Folgezeit kein Fahrzeug führen.

Führerscheinentzug

Wenn die Art und Schwere des Vergehens die grundsätzliche Fahrtauglichkeit eines Verkehrsteilnehmers in Zweifel ziehen lassen, kann die Fahrerlaubnis auf Dauer entzogen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie mit mehr als 1,1 Promille am Steuer angetroffen werden, unter Einfluss von Drogen am Verkehr teilnehmen oder Unfallflucht begangen haben. Bei letzterem Verstoß liegt wird der Führerschein entzogen, wenn bei dem Unfall Menschen verletzt oder getötet wurden oder eine Schadengrenze von 1500 Euro überschritten wurde.

Wenn Ihr Punktekonto in Flensburg acht Punkte erreicht hat, stellt dies einen weiteren Grund für einen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis dar. In der Regel werden Sie aber benachrichtigt, wenn Sie bereits fünf Punkte angesammelt haben.

Fahruntauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen

Auch bei körperlichen oder psychischen Problemen, die eine erhebliche Gefährdung im Straßenverkehr darstellen, kann der Führerschein auf Dauer entzogen werden. Dazu zählen zum Beispiel Diabetes, ein vorangegangener Schlaganfall oder Epilepsie sowie Schizophrenie oder Depressionen. Unter Umständen wird die Abgabe des Führerscheins auch aus Altersgründen angeordnet

Führerschein weg – was kann ich tun?

Der Führerschein verliert seine Gültigkeit, wenn er von den Behörden entzogen wurde. Dies geschieht immer für einen längeren Zeitraum, je nach Schwere der Tat zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in besonderen Fällen sogar lebenslang. Frühestens drei Monate vor Ende der Sperrfrist können Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Dies ist allerdings in der Regel mit Auflagen verbunden. So müssen Führerschein-Anfänger immer an einem Aufbauseminar teilnehmen, um nach der Sperrfrist überhaupt einen neuen Führerschein beantragen zu können. Anschließend verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.

MPU

Häufig wird die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis davon abhängig gemacht, dass sie die Medizinisch-psychologische Untersuchung bestehen, so etwa bei schweren Vergehen wie Alkohol am Steuer oder Unfallflucht mit Verletzten oder Toten. Die MPU, auch Idiotentest genannt, ist teuer, Sie müssen mit 400 bis 800 Euro rechnen zuzüglich eventueller Gutachten. Nicht zu vergessen, dass meist auch noch ein Bußgeld und Punkte in Flensburg angefallen sind.

Sollten Sie verpflichtet worden sein, sich einer MPU zu unterziehen, empfiehlt es sich, genaue Informationen einzuholen, was dafür nötig ist und wie Sie diese am besten bestehen können. Hierfür werden auch Vorbereitungskurse angeboten, die zwar zusätzliche Kosten verursachen, dafür aber die Erfolgsaussichten erheblich erhöhen.

Genaue Informationen dazu finden Sie hier: https://www.focus.de/auto/experten/hennig/idiotentest-mpu-vorbereitung-das-muessen-sie-zur-mpu-wissen_id_6349351.html

Einspruch!

Wenn Sie gute Gründe vorbringen können, warum die Anordnung eines Fahrverbots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht gerechtfertigt sind, könnte ein Einspruch erfolgversprechend sein. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörden eingelegt werden. Die endgültige Entscheidung fällt das zuständige Amtsgericht, das einen größeren Ermessensspielraum hat als die Bußgeldstelle.
Wann ein Einspruch lohnt, können Sie bei entsprechenden Fachanwälten erfahren.

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